Allgemeine Geschäftsbedingungen
TPL Überdachungen – Inhaber Zafer Topal
Vennstraße 6, 41836 Hückelhoven – Telefon: +49 172 5257 869 – E-Mail: mail@tpl-ueberdachungen.de
USt-ID: DE320049721 • Stand: September 2025
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen TPL Überdachungen, Inhaber Zafer Topal, Vennstraße 6, 41836 Hückelhoven (nachfolgend „TPL“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Planung, Lieferung, Montage und Wartung von Terrassenüberdachungen, Kaltwintergärten, Markisen, Carports, Vordächern und Lamellendächern.
1.2 Ausschließlichkeit
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, TPL stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Verbraucher- und Unternehmergeschäfte
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Spezielle Regelungen für Verbraucher sind gesondert gekennzeichnet.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Angebote
Angebote von TPL sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung von TPL oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
2.3 Aufmaß und Planung
Die Maße und technischen Daten werden von TPL vor Ort ermittelt. Änderungen aus örtlichen Gegebenheiten berechtigen zu angemessener Preisanpassung.
2.4 Baugenehmigungen
Die Einholung behördlich erforderlicher Genehmigungen obliegt dem Auftraggeber. TPL berät zur Genehmigungspflicht ohne Gewähr für Vollständigkeit.
2.5 Nebenabreden und Befugnisse vor Ort
Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn TPL sie in Textform bestätigt. Monteure sind nicht bevollmächtigt, Auftragsinhalte zu ändern.
2.6 Angebotsbindung / Annahmefrist
Sofern im Angebot nicht anders bestimmt, kann der Auftraggeber ein Angebot von TPL innerhalb von 10 Werktagen in Textform annehmen. Danach ist TPL nicht mehr gebunden.
2.7 E-Mail-Kommunikation / SPAM-Filter
Die Vertragsabwicklung kann per E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber stellt die korrekte Adresse und die technische Empfangsmöglichkeit (inkl. SPAM-Filter) sicher.
2.8 Technische Änderungen
TPL darf nach Vertragsschluss notwendige technische Änderungen/Anpassungen vornehmen, soweit keine Verschlechterung von Form, Funktion oder Preis eintritt. TPL informiert den Auftraggeber hierüber.
3. LEISTUNGSUMFANG UND AUSFÜHRUNG
3.1 Leistungen
Beratung und Planung von Überdachungssystemen
Statische Berechnungen durch qualifizierte Ingenieure/Typenstatik
Lieferung von Materialien und Bauteilen
Fachgerechte Montage durch geschultes Personal
Lieferung von Bausätzen mit Montageanleitung
Wartungs- und Reparaturleistungen
3.2 Subunternehmer
TPL darf geeignete Subunternehmer einsetzen und haftet für deren ordnungsgemäße Leistungserbringung.
3.3 Mitwirkungspflichten (allgemein)
Hindernisfreier Zugang, Bereitstellung Strom/Wasser, Freihalten der Arbeitsflächen, Anwesenheit/Vertretung bei Terminen, rechtzeitige Mitteilung relevanter Ortsumstände.
3.4 Leistungsänderungen
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform und berechtigen zu Preisanpassungen.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preise gelten ab Werk/Lager TPL zuzüglich Transport-/Lieferkosten, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Preisänderungen
Bei Liefer-/Ausführungsfristen über 4 Monate kann TPL Preise an veränderte Material-/Lohnkosten anpassen; der Auftraggeber wird rechtzeitig informiert.
4.3 Zahlungsplan
20 % Anzahlung bei Auftragserteilung
60 % bei Lieferung/Montagebeginn
20 % nach Fertigstellung und Abnahme
4.4 Mahngebühren (keine Verzugszinsen)
Bei Zahlungsverzug kann TPL je Mahnung eine Mahngebühr bis zu 10 € erheben.
4.5 Aufrechnung / Zurückbehaltung
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4.6 Zusätzliche Aufwendungen
Durch nachträgliche, vom Auftraggeber veranlasste Änderungen, durch behördliche Auflagen oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachter Mehraufwand wird zusätzlich berechnet.
5. LIEFERUNG UND MONTAGE
5.1 Liefertermine
Nur verbindlich, wenn schriftlich oder in Textform bestätigt; setzen erfüllte Mitwirkungspflichten voraus.
5.2 Lieferverzug
Nach erfolgloser Nachfrist (mind. 2 Wochen) kann der Auftraggeber zurücktreten. Schadensersatz nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit TPL.
5.3 Montage
Nach anerkannten Regeln der Technik/Herstellervorgaben. Montagetermin wird rechtzeitig mitgeteilt.
5.4 Montagehindernisse
Nicht von TPL zu vertretende Hindernisse/Stillstände gehen kostenmäßig zu Lasten des Auftraggebers.
5.5 Lieferart „frei Bordsteinkante“
Bei Speditionslieferungen ohne Montage erfolgt Lieferung „frei Bordsteinkante“, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.6 Fehlgeschlagene Zustellung
Scheitert die Zustellung aus Gründen beim Auftraggeber, trägt dieser die entstehenden Mehrkosten.
5.7 Gefahrübergang bei Versand
Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an Spediteur/Frachtführer über. Bei Verbrauchern mit Übergabe an den Verbraucher; ausnahmsweise schon mit Übergabe an den Spediteur, wenn der Verbraucher diesen selbst beauftragt und TPL ihn nicht benannt hat.
5.8 Abholung
Bei vereinbarter Abholung fallen keine Versandkosten an.
6. ABNAHME
6.1 Abnahmepflicht
Der Auftraggeber hat das Werk nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen; unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
6.2 Abnahmefiktion
Verbraucher: Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Benennung mindestens eines Mangels verweigert.
Unternehmer: Frist 1 Woche.
6.3 Abnahmeprotokoll
TPL und Auftraggeber erstellen ein Protokoll; Mängel werden vermerkt.
6.4 Teilabnahmen
Für in sich abgeschlossene Teile zulässig.
6.5 Hinweis bei Abnahmeaufforderung
Die Abnahmefiktion tritt nur ein, wenn TPL in der Abnahmeaufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten bzw. ohne Mängelbenennung verweigerten Abnahme hinweist.
6.6 Vorbehalt bei bekannter Mangelhaftigkeit
Nimmt der Auftraggeber trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm gesetzliche Rechte nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme ausdrücklich vorbehält.
7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
7.1 Gewährleistungsfristen/Verjährung
Tragende Aluminium-Konstruktion: 5 Jahre ab Abnahme (bauwerksbezogene Leistung)
Montageleistungen: 2 Jahre ab Abnahme
Verschleißteile/Bewegte Teile (z. B. Dichtungen, Motoren): 1 Jahr ab Abnahme
7.2 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Entdeckung (bei Unternehmern binnen 1 Woche) in Textform anzuzeigen.
7.3 Nacherfüllung
TPL leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung; der Auftraggeber gewährt eine angemessene Frist.
7.4 Selbstvornahme
Nur zulässig, wenn TPL mit der Nacherfüllung in Verzug ist oder sie fehlgeschlagen ist.
7.5 Haftungsbegrenzung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TPL nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden (d. h. übliche, nicht außergewöhnliche Schäden). Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Unberührt bleiben Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei arglistigem Verschweigen.
7.6 Produkthaftung
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.7 Selbstbelieferungsvorbehalt
Bei nicht richtiger/nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung kann TPL zurücktreten, sofern ein kongruentes Deckungsgeschäft bestand und TPL die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Bereits erbrachte Zahlungen werden erstattet.
7.8 Glas – technisch-physikalische Erscheinungen (kein Mangel)
Unauffällige optische Effekte, Interferenzen, Erscheinungen bei Isolier-/vorgespannten Gläsern (z. B. „Hammerschlag“), Doppelscheibeneffekt, Aufhängepunkte, Biegenarben gelten nach den visuellen Richtlinien der Glashersteller nicht als Mangel.
7.9 Beschichtungsbeurteilung (RAL-RG 631)
Beurteilung ohne Hilfsmittel: Außenbauteile 5 m, Innenbauteile 3 m Betrachtungsabstand. Kleine Pickel/Kratzer/Schleifspuren/Schweißnähte, die aus diesem Abstand nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinen Mangel dar. Voraussetzung: ordnungsgemäße Pflege/Reinigung (Nachweis im Zweifel durch Auftraggeber).
7.10 Prüfpflicht Glas / Rügefrist
Bei Glaslieferungen sind offensichtliche/erkannte Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen und in jedem Fall vor Verarbeitung/Einbau, schriftlich zu rügen.
7.11 Wartungsfugen
Von TPL hergestellte Fugen sind überwiegend Wartungs-/Pflegefugen und vom Gewährleistungsumfang ausgenommen; eine dauerhafte Dichtigkeit an Anschlüssen kann konstruktionsbedingt nicht garantiert werden.
7.12 Lastannahmen / Schneezonen
Mangels anderer Vorgaben erfolgt die Auslegung standardmäßig nach den regional üblichen Lastannahmen (z. B. Schneezonen 1/1a). Abweichende/erhöhte Lasten hat der Auftraggeber vor Bestellung schriftlich mitzuteilen; fehlende/falsche Angaben gehen zu seinen Lasten.
7.13 Fertigungstoleranzen / Spaltmaß
Branchenübliche Toleranzen gelten als vereinbart. Ein Spaltmaß bis 5 mm kann konstruktionsbedingt sein und stellt für sich genommen keinen Mangel dar.
(Optional – nur B2B, falls reine Warenlieferung)
7.14 Verjährung reiner Warenlieferungen an Unternehmer
Bei Verträgen mit Unternehmern über die Lieferung beweglicher Sachen ohne Montage beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung. Ausgenommen: Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Arglist, Produkthaftung sowie Bauleistungen (jeweils gesetzliche Fristen).
8. MONTAGEHINWEISE & MITWIRKUNGSPFLICHTEN
8.1 Elektroanschlüsse
Elektroanschlüsse (z. B. LED, Heizstrahler, Motoren) sind nicht Leistungsbestandteil von TPL und von konzessionierten Fachbetrieben auszuführen.
8.2 Entsorgung / Oberflächen
Entsorgung von Erdaushub sowie das Verschließen/Fertigmachen von Oberflächen (Pflaster-/Betonierarbeiten etc.) sind nicht enthalten.
8.3 Witterung, Krankheit, Zulieferung
Bei witterungs- oder krankheitsbedingten Verschiebungen oder Lieferverzögerungen von Zulieferern bestehen weder Rücktritts- noch Schadensersatzansprüche. Die Montage erfolgt, sobald möglich.
8.4 Eigentums-/Zustimmungsnachweis
TPL kann Eigentumsnachweis oder schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers verlangen.
8.5 Baustellenzugang / Schutz / Medien
Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang (inkl. Hub-/Transportmittel), schützt empfindliche Flächen/Möbel, informiert über verdeckte Leitungen und stellt Wasser und gesicherten Strom bereit.
8.6 Verweigerungs-/Abbruchsrecht
Fehlen die Voraussetzungen aus 8.4/8.5, darf TPL den Beginn verweigern bzw. abbrechen; entstehende Mehr-/Wartekosten trägt der Auftraggeber.
8.7 Stillstand / Annahmeverzug
Unterlässt der Auftraggeber notwendige Mitwirkungen und gerät in Annahmeverzug, kann TPL eine angemessene Entschädigung verlangen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
8.8 Drittgewerke
Vom Auftraggeber eingesetzte Dritte sind entsprechend zu instruieren; durch Dritte verursachte Störungen/Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
8.9 Typenstatik / Zusatzplanung
Leistungen basieren auf Typenstatik. Objektbezogene Zusatzplanungen (z. B. Fundament-/Statiknachweise) beauftragt der Auftraggeber extern auf Basis der TPL-Vorgaben.
8.10 Kein Anspruch auf Verdienstausfall
Arbeits-/Urlaubsdispositionen des Auftraggebers liegen in dessen Verantwortung; Ersatzansprüche hierfür bestehen nicht.
9. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ÜBERDACHUNGSSYSTEME
9.1 Regendichtigkeit
„Regendicht“ bedeutet Schutz vor normalem Niederschlag bei windstillen Bedingungen. Bei extremen Witterungen (Sturm mit Schlagregen, Schneeverwehungen) kann Feuchtigkeit eindringen, ohne dass dies einen Mangel darstellt.
9.2 Kondenswasser
Kondensat kann bauphysikalisch auftreten und ist bei sachgerechter Be-/Entlüftung kein Mangel.
9.3 Materialspezifische Eigenschaften
Aluminium: Längenänderungen; Glas: spannungs-/fertigungsbedingte Phänomene ohne Funktionsbeeinträchtigung; naturgemäße Toleranzen sind kein Mangel.
9.4 Wartung und Pflege
Erforderliche Wartungen/Pflege werden mitgeteilt; Nichtbeachtung kann zum Verlust von Gewährleistungsrechten führen.
10. BAUSÄTZE UND SELBSTMONTAGE
10.1 Lieferung
Bausätze werden vollständig mit Montageanleitung geliefert; Transportkosten werden gesondert ausgewiesen.
10.2 Montageanleitung
Anleitung ist strikt zu befolgen; Abweichungen schließen Gewährleistung für Montagefehler aus.
10.3 Gewährleistung bei Selbstmontage
Beschränkt auf Material und Vollständigkeit; für Montagefehler keine Haftung.
10.4 Statik/Fundament
Ordnungsgemäße Fundamentierung/stat. Auslegung sind vom Auftraggeber sicherzustellen.
11. DATENSCHUTZ
11.1 Datenverarbeitung
TPL verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung gemäß DSGVO.
11.2 Zwecke
Angebot/Vertrag, Termin-/Montagekoordination, Rechnungsstellung/Zahlungsüberwachung, Gewährleistung/Kundenservice.
11.3 Datenweitergabe
Nur zur Vertragserfüllung (z. B. Subunternehmer) oder bei gesetzlicher Pflicht.
11.4 Speicherfristen
Nur solange, wie geschäftlich erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
12.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TPL.
12.2 Herausgabe
Bei Zahlungsverzug kann TPL Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.
12.3 Unternehmer – Sorgfaltspflichten bis Eigentumsübergang
Der Unternehmer behandelt die Kaufsache bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und führt nötige Wartungen/Inspektionen auf eigene Kosten durch; Pfändungen/Eingriffe Dritter sind TPL unverzüglich mitzuteilen.
12.4 Vorausabtretung bei Weiterveräußerung (Unternehmer)
Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe der offenen Kaufpreisforderung an TPL abgetreten. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung ermächtigt; TPL darf bei Verzug/Zahlungseinstellung/Insolvenzantrag die Abtretung offenlegen und selbst einziehen.
13. STREITBEILEGUNG, GERICHTSSTAND, RECHT
13.1 Verbraucherschlichtung
TPL ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Bei Verbrauchern gilt dies nur für Klagen von TPL gegen den Verbraucher.
13.3 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.4 Online-Streitbeilegung (OS)
Die EU-Kommission stellt eine OS-Plattform bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. TPL nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
14. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
14.1 Widerrufsbelehrung
Verbraucher können den Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
14.2 Ausnahmen
Kein Widerrufsrecht bei individuell angefertigten oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Waren sowie bei Bauleistungen, sobald mit der Ausführung begonnen wurde.
14.3 Widerrufsfolgen
Im Widerrufsfall sind empfangene Leistungen zurückzugewähren.
15. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1 Schrift-/Textform
Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
16.2 Inkrafttreten
Diese AGB treten mit Wirkung vom September 2025 in Kraft.
Anhang: Widerrufsformular für Verbraucher
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
TPL Überdachungen – Inhaber: Zafer Topal
Vennstraße 6, 41836 Hückelhoven
E-Mail: mail@tpl-ueberdachungen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am () / erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.